Rechtsprechung
   LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15577
LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01 (https://dejure.org/2002,15577)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2002 - L 4 KR 36/01 (https://dejure.org/2002,15577)
LSG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2002 - L 4 KR 36/01 (https://dejure.org/2002,15577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,15577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für eine geschlechtsanpassende Operation in der "Klinik Sanssouci" in Potsdam (Privatklinik); Sachleistungsprinzip im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung; Umfang des Anspruchs auf Krankenhausbehandlung; Beschränkung der Wahl unter den zugelassenen ...

  • medcontroller.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Der Kostenerstattungsanspruch des § 13 Abs. 3 SGB V ist dabei nicht in jedem Fall schon dann ausgeschlossen, wenn die Sachleistung in einem nicht zugelassenen Krankenhaus erfolgen soll (BSG, Urteil vom 24. September 1996, Az.: B 1 RK 33/95, BSGE 79, 125, 126).

    Kostenerstattung für eine notwendige Sachleistung, die in einem nicht zugelassenen Krankenhaus erbracht wird, kommt auch dann in Betracht, wenn die Sachleistung durch zugelassene Leistungserbringer nicht unter zumutbaren Bedingungen möglich ist (BSG, Urteil vom 24. September 1996, a. a. O., S. 127, BSG, Urteil vom 25. September 2000, Az.: B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).

  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Nicht geschuldet ist die geeignetste und wirksamste Leistung, wenn eine qualitativ oder auch quantitativ geringere Leistung ausreichend und zweckmäßig ist (Kiesling in: Krauskopf, § 12 Anm. 8; Igl in: GK - SGB V, § 12 Anm. 24 - 27 ), ein Anspruch auf optimale Versorgung besteht nicht (BSG, Urteil vom 16. Juni 1999, Az.: B 1 KR 4/98 R).

    Von daher hätte selbst ein herausragender Ruf des vom Kläger in Aussicht genommenen Operateurs keinen Einfluss auf seinen Anspruch, denn "Spitzenmedizin" bildet nicht den Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die nur eine bedarfsgerechte und gleichmäßige Versorgung ihrer Versicherten schuldet, wobei auf eine darüber hinausgehende "optimale" Versorgung kein Anspruch besteht (BSG SozR 3-2500 § 18 Nr. 4).

  • LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 37/01

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für operative Geschlechtsanpassung Frau zum

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Aus dem Rechtsstreit S 7 KR 6/99 / L 4 KR 37/01 - der in Anwesenheit des hiesigen Klägers verhandelt wurde - wurde ein dort überreichtes Gutachten des Prof. Dr. P. zur Akte genommen.

    Auch aus dem (im Verfahren S 7 KR 6/99 - L 4 KR 37/01 in Auszügen überreichten) Gutachten des Prof. Dr. P., das dieser im Auftrag des Sozialgerichts Hamburg erstattet hatte, geht hervor, dass im Klinikum St. Markus Frankfurt/Main die Unterarmlappenmethode angewandt wird.

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Kostenerstattung für eine notwendige Sachleistung, die in einem nicht zugelassenen Krankenhaus erbracht wird, kommt auch dann in Betracht, wenn die Sachleistung durch zugelassene Leistungserbringer nicht unter zumutbaren Bedingungen möglich ist (BSG, Urteil vom 24. September 1996, a. a. O., S. 127, BSG, Urteil vom 25. September 2000, Az.: B 1 KR 5/99 R, SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Bei Vorliegen solcher "Versorgungslücken" oder einem "Systemversagen" besteht der Anspruch auf Gewährung der Sachleistung bzw. Kostenerstattung auch für Leistungen nicht zugelassener Leistungserbringer (BSG, Urteil vom 16. September 1997, Az.: 1 RK 32/95, BSGE 81, 73 - 85).
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 9/88

    Wahl der Behandlungsmethode durch den Versorgungsberechtigten

    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Bei der Prüfung der Notwendigkeit der Sachleistung ist in erster Linie von der von dem Kläger begehrten Geschlechtsanpassung und nicht vordergründig von der Operationsmethode, auf die der Kläger grundsätzlich wohl auch Anspruch hätte ( BSG, Urteil vom 27. April 1989, Az.: 9 RV 9/88, SozR 3100 § 18 Nr. 11), auszugehen.
  • LSG Niedersachsen, 21.10.1998 - L 4 KR 81/97
    Auszug aus LSG Brandenburg, 12.06.2002 - L 4 KR 36/01
    Ausreichend ist eine Leistung, die nach Art und Umfang genügt, um die jeweilige Zielsetzung der Leistung zu erreichen (LSG Nds., Urteil vom 21. Oktober 1998, Az.: L 4 KR 81/97).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht